
Das brennende Reichstagsgebäude
Bundesarchiv, Bild 183-R99859, Fotograf: o. Ang.
27. Februar 1933
Brand des ReichstagsgebäudesDer niederländische Kommunist Marinus von der Lubbe wird als Täter festgenommen und später zum Tode verurteilt, obwohl das Gesetz zur Tatzeit lediglich eine befristete Zuchthausstrafe vorsah. Die Nationalsozialisten nutzen den Reichstagsbrand als Anlass und Vorwand, um politische Gegner des Regimes und ihnen verdächtige Personen willkürlich in improvisierte Konzentrationslager zu verschleppen.

Reichsgesetzblatt mit der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“
Reichsgeseztesblatt, Ausgabe vom 28. Februar 1933, Staatsbibliothek zu Berlin
28. Februar 1933
Erlass der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ – auch „Reichstagsbrandverordnung“ genannt Mit Hilfe der Verordnung und mit der Begründung der „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ setzt das nationalsozialistische Regime wesentliche Grundrechte außer Kraft, u.a. das Recht auf persönliche Freiheit, die Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Des Weiteren werden Strafbestimmungen verschärft und Kompetenzen der Reichsregierung in Landesangelegenheiten vergrößert, was die weitere Gleichschaltung der Länder vorantreibt. Insgesamt ermöglicht die Verordnung den Nationalsozialisten, Unterdrückungsmaßnahmen gegen Oppositionelle einen Schein von Legalität zu verleihen. Sie stellt einen wesentlichen Schritt im Aufbau der nationalsozialistischen Diktatur dar.
Februar/März 1933
Beginn der ersten großen Auswanderungswelle

Reichspräsident von Hindenburg verlässt das Wahllokal in der Kanonierstraße in Berlin
Bundesarchiv, Bild 102-14378, Fotograf: Pahl, Georg
5. März 1933
ReichstagswahlDie NSDAP erreicht nicht die für sicher gehaltene absolute Mehrheit der Stimmen, wird aber mit 43,9 % stärkste Partei und hat zusammen mit der KSWR eine parlamentarische Mehrheit, die es ihr ermöglicht, den Weg in die Diktatur zu ebnen.
13. März 1933
Joseph Goebbels wird zum Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ernannt.

Verordnung des Reichspräsidenten zur „Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“
Reichsgeseztesblatt, Ausgabe vom 22. März 1933, Staatsbibliothek zu Berlin
21. März 1933
Verordnung des Reichspräsidenten zur „Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“Durch die Verordnung kann jegliche Kritik an der neuen Regierung mit schweren Strafen geahndet werden. Die Verordnung wird am 20. Dezember 1934 durch das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei ersetzt.

Häftlinge beim Planieren einer Lagerstraße im Konzentrationslager Dachau
Bundesarchiv, Bild 152-01-24
22. März 1933
Aufbau des ersten Konzentrationslagers bei DachauDas Lager wird zunächst für die Inhaftierung politischer Gegner genutzt. Ab 1935 werden aber auch neue Häftlingsgruppen wie Zeugen Jehovas, Homosexuelle und Emigranten hier interniert. Nach der Erweiterung des Lagers 1937 wird es ab 1938/39 auch zur Inhaftierung von Juden und Sinti und Roma genutzt. Obwohl Dachau nicht als Vernichtungslager entstanden war, wurde es dennoch im Laufe des Krieges zu einer Stätte des Massenmordes und diente allen später entstandenen Konzentrationslagern als Vorbild.

Rede von Adolf Hitler vor dem Reichstag zum Ermächtigungsgesetz in der Krolloper in Berlin
Bundesarchiv, Bild 102-14439, Fotograf: Pahl, Georg
23. März 1933
Erlass des Ermächtigungsgesetzes, das von den Nationalsozialisten „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ genannt wird. Das Gesetz hat die Ausschaltung der Parteien zum Ziel. Um das Gesetz erlassen zu können, ist eine 2/3-Mehrheit nötig, die nur durch massiven Druck bewaffneter SA- und SS-Männer im Plenarsaal erzwungen werden kann. Nur die Mitglieder der SPD stimmen gegen das Gesetz. Die Abgeordneten der KPD waren schon im Vorfeld verhaftet worden. Im Anschluss verstärken die Nationalsozialisten den Terror gegen SPD- und KPD-Mitglieder. Der Erlass des Ermächtigungsgesetz stellt die faktische Selbstentmachtung des Reichstages und einen gleichzeitigen großen Machtzuwachs Adolf Hitlers dar. Der deutsche Rechts- und Verfassungsstaat wird damit beseitigt.

Adolf Hitler und Joseph Goebbels bei einem Besuch der Neubabelsberger Ateliers der Ufa.
Bundesarchiv, Bild 183-1990-1002-500, Fotograf: o. Ang.
Ende März 1933
Joseph Goebbels fordert vor der Dachorganisation der deutschen Filmschaffenden „völkische Konturen“ im Film, welcher in den Augen der Nationalsozialisten vor allem ein Propaganda-Medium ist.
29. März 1933
Erlass des „Reichsgesetzes über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe"