Reichsgesetzesblatt, Ausgabe vom 6. Februar 1933, Staatsbibliothek zu Berlin
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1. Februar 1933
Auf Wunsch Adolf Hitlers löst Paul von Hindenburg den Reichstag auf und Adolf Hitler kann Neuwahlen durchsetzen, diese werden für den 5. März 1933 angesetzt.4. Februar 1933
Erlass der Verordnung „zum Schutze des deutschen Volkes“Durch die Verordnung können die Nationalsozialisten die Versammlungs- und Pressefreiheit weitgehend einschränken. Reichsinnenminister Wilhelm Frick erlangt gleichzeitig weitreichende Vollmachten. Im Wahlkampf zur Reichstagswahl am 5. März 1933 nutzen die Nationalsozialisten die Verordnung zur Bekämpfung ihrer politischen Gegner.- Akademie der Künste, Berlin, Kunstsammlung John Heartfield Nr. 5183, © The Heartfield Community of Heirs/VG Bild-Kunst, Bonn 2015
Februar 1933
Die kommunistische Arbeiter-Illustrierte-Zeitung (AIZ) des Verlegers Willi Münzenberg muss ihren Produktionsstandort nach Prag verlegen.Von hier führt sie ihre Arbeit fort und ruft bis zu ihrer Einstellung im Zusammenhang mit der Annexion des Sudetenlandes 1938 gegen das nationalsozialistische Regime auf. - Bundesarchiv, Plak 002-037-024, Grafiker: o. Ang.
15. Februar 1933
Appell zum „Aufbau einer einheitlichen Arbeiterfront“Der Schriftsteller Heinrich Mann und die Malerin Käthe Kollwitz unterzeichnen gemeinsam mit anderen Intellektuellen eine Erklärung, in der sie sich gegen den Faschismus und für den „Aufbau einer einheitlichen Arbeiterfront" durch ein Zusammengehen von SPD und KPD im Wahlkampf aussprechen. Infolge der Erklärung müssen beide die Preußische Akademie der Künste verlassen. Frühjahr 1933
Der Allert de Lange Verlag wird als Verlag für deutsche Exilliteratur innerhalb des bereits bestehenden Verlages Uitgeverij Allert de Lange in Amsterdam gegründet.17. Februar 1933
Erlass der Straffreiheit für die Erschießung von „Staatsfeinden“ durch das Preußische Innenministerium- Bundesarchiv, Bild 183-R99859, Fotograf: o. Ang.
27. Februar 1933
Brand des ReichstagsgebäudesDer niederländische Kommunist Marinus von der Lubbe wird als Täter festgenommen und später zum Tode verurteilt, obwohl das Gesetz zur Tatzeit lediglich eine befristete Zuchthausstrafe vorsah. Die Nationalsozialisten nutzen den Reichstagsbrand als Anlass und Vorwand, um politische Gegner des Regimes und ihnen verdächtige Personen willkürlich in improvisierte Konzentrationslager zu verschleppen. - Reichsgeseztesblatt, Ausgabe vom 28. Februar 1933, Staatsbibliothek zu Berlin
28. Februar 1933
Erlass der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ – auch „Reichstagsbrandverordnung“ genanntMit Hilfe der Verordnung und mit der Begründung der „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ setzt das nationalsozialistische Regime wesentliche Grundrechte außer Kraft, u.a. das Recht auf persönliche Freiheit, die Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Des Weiteren werden Strafbestimmungen verschärft und Kompetenzen der Reichsregierung in Landesangelegenheiten vergrößert, was die weitere Gleichschaltung der Länder vorantreibt. Insgesamt ermöglicht die Verordnung den Nationalsozialisten, Unterdrückungsmaßnahmen gegen Oppositionelle einen Schein von Legalität zu verleihen. Sie stellt einen wesentlichen Schritt im Aufbau der nationalsozialistischen Diktatur dar. Februar/März 1933
Beginn der ersten großen Auswanderungswelle- Bundesarchiv, Bild 102-14378, Fotograf: Pahl, Georg
5. März 1933
ReichstagswahlDie NSDAP erreicht nicht die für sicher gehaltene absolute Mehrheit der Stimmen, wird aber mit 43,9 % stärkste Partei und hat zusammen mit der KSWR eine parlamentarische Mehrheit, die es ihr ermöglicht, den Weg in die Diktatur zu ebnen.