Mexikanischer Ausweis von Bodo Uhse (1940)
Für mich ist es ein merkwürdig anheimelndes Gefühl, vom geschichtslosen Boden dieses Landes nun wieder in ein Land mit alter Kultur zu kommen, in ein Land, in dem es Zeugnisse großer Vergangenheit gibt. Wahrhaftig, mir ist, als träte ich wieder in eine Familie ein.
Tagebucheintrag Bodo Uhses vom 5. Februar 1940
Am 20. März 1940 traf Bodo Uhse in Mexiko ein. Auf Vermittlung Ludwig Renns hatte ihm das mexikanische Konsulat nach bangem Warten endlich ein Visum als politischer Flüchtling ausgestellt. Seine Aufenthaltsbewilligung für die USA war Anfang Februar abgelaufen, aber bürokratische und politische Verwicklungen zögerten die Erteilung der Einreisebewilligung für Mexiko hinaus. Noch am 5. März notierte Uhse in sein Tagebuch: „Gestern kam ein Brief von Ludwig. Die mexikanische Regierung hat alle Visen für Emigranten auf zwei Monate gestoppt. […] Was ich nun tun soll, weiß ich nicht. Meine Aufenthaltserlaubnis hier ist längst abgelaufen. Die Behörden können mir ein Deportationsverfahren anhängen und mich einsperren.“ (Bodo Uhse, Reise- und Tagebücher, 1981)
Der am 16. April 1940 ausgestellte Ausländerausweis für den ledigen Schriftsteller „unbestimmter“ Nationalität galt zunächst für ein Jahr. Die Aufenthaltsbewilligung wurde im Juni1941, wie auf der Rückseite des Schriftstücks vermerkt ist, von der entsprechenden Registrierungsbehörde um ein weiteres Jahr verlängert.
Bis zum Sommer 1948 sollte Uhse in Mexiko bleiben, wo er in der Liga pro Cultura Alemana aktiv war und sich um die Vermittlung von Visa und Überfahrtsmöglichkeiten für in Frankreich gefährdete deutsche Antifaschisten bemühte.