Schweizerischer Identitätsausweis für Thomas und Katia Mann (1934)

Dokument: Schweizerischer Identitätsausweis für Thomas und Katia Mann
Identitätsausweis für Thomas und Katia Mann, ausgestellt von der Polizeiabteilung des eidgenössischen Justiz-und Polizeidepartements, 1934, Seite 1
Deutsches Literaturarchiv Marbach, mit freundlicher Genehmigung von Frido Mann

Schweizerischer Identitätsausweis für Thomas und Katia Mann (1934)

Wir sind nun wieder mit einem gültigen Reisepass versehen, was ein angenehmes, beruhigendes Bewusstsein ist.

Thomas Mann, Tagebuch, 24. Juli 1934


Von seinem schweizerischen Exil aus hatte sich Thomas Mann 1933 vergeblich bemüht, seinen am 1. April des Jahres abgelaufenen deutschen Pass verlängern zu lassen. Da die Behörden dies an eine Rückkehr des Schriftstellers in die Heimat knüpften, der er aus politischen Gründen den Rücken gekehrt hatte, ersuchte er bei der Fremdenpolizei des Kantons Zürich um eine sogenannte Toleranzbewilligung. Diese wurde ihm am 27. Dezember gewährt. Die Ausstellung einer formalen dauerhaften Niederlassungsbewilligung war ohne gültige Ausweispapiere indes nicht möglich. Aus dem gleichen Grund war auch Manns erste Auslandsreise in die Vereinigten Staaten im Sommer 1934 problematisch. Als Folge beantragte er nach seiner Rückkehr in seinen neuen Wohnort Küsnacht einen sogenannten Identitätsausweis für seine Ehefrau und sich. Dieser wurde am 19. Juli 1934 ausgestellt; er ermöglichte eine Rückreise in die Schweiz bis zum 1. August des Folgejahres. Einen weiteren Identitätsausweis erhielt der Schriftsteller am 22. Mai 1935. Dieser wurde zweimal – bis 7. August 1936 beziehungsweise 9. Februar 1937 –  verlängert

Die Rückseite des abgebildeten Dokuments erzählt von restriktiven Bedingungen und veranschaulicht die Unsicherheiten und Mühen des Exils: Neben der vergleichsweise kurzen Befristung wurde Katia Mann unter anderem ein Erwerbstätigkeitsverbot auferlegt.

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