Erste Ausbürgerungsliste 1933
Erste Ausbürgerungsliste 1933
Erste Listen der Politiker und Schriftsteller, die der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärt sind, werden veröffentlicht. Einstein ist an der Spitze, auch Heinrich [Mann] figuriert. Und welche Menschen sind es, die diese Ausschließung vom Deutschtum verfügen!
Thomas Mann, Tagebuch vom 27. August 1933
Das am 14. Juli 1933 in Kraft getretene „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft“ erlaubte es dem nationalsozialistischen Regime, zahlreiche „unerwünschte“ Personen mit sofortiger Wirkung auszubürgern und somit staatenlos zu machen. Betroffen von dem Gesetz waren Deutsche, die nach dem Ersten Weltkrieg zugewandert waren – vor allem jüdische Immigranten aus Osteuropa – sowie Reichsbürger, die sich als Oppositionelle im Ausland aufhielten. Bei sogenannten „Verstößen gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk“ oder der verweigerten Rückreise konnte deren Vermögen beschlagnahmt werden. Spätestens nach zwei Jahren fiel es dem Staat zu.
Die Ausbürgerung wurde rechtswirksam mit der Veröffentlichung des Namens im Deutschen Reichsanzeiger. Dort erschienen zwischen dem 8. August 1933 und dem 7. April 1945 insgesamt 359 Ausbürgerungslisten, durch die insgesamt rund 39.000 Personen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Die erste Ausbürgerungsliste, die 33 Einträge umfasste, versammelte zahlreiche prominente Regime-Gegner aus Politik, Kultur und Wissenschaft. Zu ihnen zählten unter anderem die Schriftsteller Heinrich Mann, Lion Feuchtwanger, Ernst Toller und Kurt Tucholsky, der Verleger Willi Münzenberg, der Mathematik-Professor Emil Gumbel sowie die republikanischen Politiker Otto Wels (SPD), Philipp Scheidemann (SPD) und Wilhelm Pieck (KPD).