Filmausschnitt aus Fritz Langs deutschem Spielfilm Das Testament des Dr. Mabuse (1932/33)
Filmausschnitt aus Fritz Langs deutschem Spielfilm Das Testament des Dr. Mabuse (1932/33)
When in 1922, I made my first Mabuse film I called it ‘Dr. Mabuse – the Gambler, a picture of our time’ ... and I believe that all my films are somehow a picture of their time.
Fritz Lang im Rückblick, zitiert nach Lotte Eisner, Fritz Lang, 1976
Der dritte von Fritz Langs Filmen um den genialen Verbrecher Dr. Mabuse war zugleich seine letzte deutsche Regiearbeit vor dem Zweiten Weltkrieg. Unmittelbar nach der Fertigstellung im März 1933 wurde Das Testament des Dr. Mabuse von den Nationalsozialisten verboten. Der Film sei „staatsgefährdend“ und ein „Lehrbuch zur Vorbereitung der Begehung terroristischer Akte“ – vor allem für die ohnmächtigen Kommunisten in Deutschland.
Obwohl der wahnsinnige Verbrecher Dr. Mabuse mittlerweile in der Nervenheilanstalt von Professor Baum untergebracht ist, ist seine kriminelle Energie ungebrochen. Mittels telepathischer Fähigkeiten manipuliert er die Menschen in seiner Umgebung und sorgt selbst über seinen Tod hinaus für Angst und Chaos. Ein Komplott, das die Welt ins Chaos stürzen sollte, scheitert nur knapp – der Film wirkt daher rückwirkend wie eine Warnung vor den Mechanismen des Machtmissbrauchs und der Hybris menschlichen Herrschaftsstrebens, die wenige Monate später deutsche Wirklichkeit werden sollten. Lang legt dem Klinikleiter, der zusehends dem telepathischen Einfluss des Dr. Mabuse verfällt, Worte in den Mund, die an programmatische Reden fanatischer Nationalisten erinnern.
Obgleich der Film als Parabel, nicht als Anti-Nazi-Film, zu verstehen ist, traf er offenbar auf ein Klima, in dem Szenen wie diese als gefährdend wahrgenommen wurden. Sein Regisseur und zahlreiche Mitarbeiter des Films, darunter Cutter Lothar Wolff, Hauptdarsteller Oskar Beregi sen. und Produzent Seymour Nebenzahl gingen kurz darauf ins Exil.