Vertrag zwischen dem Rowohlt Verlag und Mascha Kaléko (1934)
Vertrag zwischen dem Rowohlt Verlag und Mascha Kaléko (1934)
Hier nahe ich, geschwärzten Angesichts,
Ganz ohne tiefdurchdachte Widmungszeilen.
Man mag dran drehen und dran feilen,
Auf „Rowohlt“ reimt sich eben nichts.
Mascha Kaléko, Statt einer Widmung (Für Ernst Rowohlt), 1934
Nach dem Erfolg ihres Bucherstlings Das lyrische Stenogrammheft, der im Januar 1933 im Berliner Rowohlt Verlag erschien, war das renommierte Verlagshaus daran interessiert, die junge Lyrikerin Mascha Kaléko auch mit ihren künftigen Publikationen an sich zu binden. Für den Nachfolgeband Kleines Lesebuch für Große, das Ende 1934 in den Handel kam, konnte sie bereits deutlich bessere Konditionen verhandeln. Der Band enthält neben Gedichten auch einige Kurzgeschichten. Anstelle der ironischen und kritischen Töne aus ihrem literarischen Debüt überwiegen hier zeitlose Themen. Noch hatten die Nationalsozialisten ihre jüdische Herkunft nicht entdeckt, ihre Werke noch nicht denunziert und verbrannt, so dass Kaléko allzu offensive Gesellschaftskritik aus Vorsicht vermutlich bewusst vermied.
Nach ihrem Ausschluss aus der Reichsschrifttumskammer im August 1935 war Mascha Kaléko jede weitere schriftstellerische Tätigkeit in Deutschland verboten. Ihr Verleger Ernst Rowohlt wurde im Januar 1937 von offizielle Seite dazu aufgefordert, ihre Bücher nicht weiter zu verbreiten und bereits in Umlauf befindliche Exemplare zurückzurufen. Der nächste Band Kalékos konnte somit erst wieder im amerikanischen Exil erscheinen – und das als deutschsprachige Publikation nur in einer relativ kleinen Auflage. Mit der Flucht aus Deutschland ließ die junge Dichterin eine hoffnungsvolle Karriere als finanziell abgesicherte Autorin endgültig hinter sich zurück. Bis zu ihrem Tod lebte sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen – auch wenn der Rowohlt-Verlag ihre Werke nach dem Krieg wieder neu in Deutschland auflegte.