Zahlungsbeleg des Comité suisse d'aide aux enfants, d'émigrés für Manfred Henninger (1940)
Zahlungsbeleg des Comité suisse d'aide aux enfants, d'émigrés für Manfred Henninger (1940)
Mitte des Jahres 1940 fiel es dem im Tessiner Exil lebenden Maler Manfred Henninger besonders schwer, für seine Familie zu sorgen. Schon seit dem Vorjahr schwächte ihn eine schwere Erkrankung. Im Sommer 1940 setzten zumindest Hilfszahlungen eines Fonds für Emigrantenkinder ein.
Henningers Familie umfasste damals fünf Personen: ihn, seine Frau und drei junge Söhne. Für diese überwies das Comité suisse d’aide aux enfants, d'émigrés, Sezione TICINO dem Maler im Juni 1940 50 Schweizer Franken. Auf der Rückseite des Zahlungsbelegs erreichte ihn zudem ein persönlicher Gruß. Wohltaten des Kinderhilfswerkes flossen fortan monatlich. Hinzu traten regelmäßige Unterstützungen durch die Schweizer Evangelische Kirche sowie Aufmerksamkeiten von Künstlerkollegen. All dies linderte die Armut. Die Verhältnisse, mit denen es auszukommen galt, blieben aber karg. Henninger konnte aufgrund eines Verkaufsverbots für Emigranten in der Schweiz so gut wie keine Kunstwerke verkaufen. Regelmäßig gingen Sendungen gerollter Leinwände an die Schwester des Künstlers in Tübingen in der Hoffnung, dort Käufer für sie zu finden.
Henninger rang jenen Exiljahren im Tessin trotz der prekären finanziellen Lage und womöglich gerade wegen der starken Isolation künstlerisch gesehen reichen Ertrag ab. Wieder gekräftigt nach seiner langen Erkrankung 1939/40 malte er nicht nur viel, sondern erweiterte sein schöpferisches Spektrum auch auf Keramiken, was vor allem sein Wirken nach dem Exil prägen sollte.