Mexikanische Registrierung als Ausländer für Hanns Eisler (12. April 1939)

Dokument: Mexikanisches Ausweisdokument von Hanns Eisler
Mexikanisches Ausweisdokument von Hanns Eisler, ausgestellt am 12. April 1939
Akademie der Künste, Berlin, Hanns Eisler Archiv, Nr. 3133

Mexikanische Registrierung als Ausländer für Hanns Eisler (12. April 1939)

Dieser Eisler-Fall scheint eine harte Nuss zu sein. Was ist ihr Vorschlag?

Eleanor Roosevelt in einem Brief an den Unterstaatssekretär Summer Welles, 7. Februar 1939 (deutsche Übersetzung des englischen Originals)


Da der deutsche Komponist Hanns Eisler im Januar 1938 nur mit einem zeitlich befristeten Besucher-Visum in die Vereinigten Staaten eingereist war, musste er sich bereits im März desselben Jahres um eine Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung bemühen. Ein entsprechender Antrag für eine dauerhafte Einreise konnte allerdings nur über eine US-amerikanische Botschaft im Ausland erfolgen; Eisler ersuchte folglich um ein „Immigrant Visa“ beim Konsulat der USA in der kubanischen Hauptstadt Havanna. Nachdem jedoch zwischenzeitlich die Information zu den Behörden durchgesickert war, der aus Deutschland geflohene Künstler sympathisiere mit dem Kommunismus, wurde das Verfahren blockiert. Man hielt Eisler hin, verlängerte sein Visum im Juni schließlich nur bis August und dann noch einmal bis Januar 1939, danach nicht mehr. Allmählich entwickelte sich sein Fall zu einem Politikum, prominente Fürsprecher wie der Wirtschaftswissenschaftler Alvin Johnson und sogar die Präsidentengattin Eleanor Roosevelt ergriffen für ihn Partei.

Als die US-Behörden im März 1939 seine Verhaftung und Ausweisung aufgrund nunmehr unrechtmäßigen Aufenthalts veranlassten, floh Eisler nach Mexiko, wo ihm das Konservatorium von Mexiko-City kurzfristig eine Gastprofessur anbot. Einen Monat später erhielt er die abgebildete Registrierung als Ausländer in Mexiko – für Eisler ein vorübergehender Notbehelf. Das Geduldsspiel um sein amerikanisches Visum war indessen noch nicht beendet: Nach einer erneuten befristeten Verlängerung und einem nochmaligen Aufenthalt in Mexiko erhielt er erst im Oktober 1940 die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die USA. Sein Antrag auf den Erwerb der amerikanischen Staatsbürgerschaft wurde hingegen 1941 abgelehnt.

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