Nürnberger Gesetze

Schautafel: Nürnberger Rassengesetze (1935)
Propagandistische Schautafel zur Erläuterung der nationalsozialistischen Definition eines Juden, 1935
United States Holocaust Memorial Museum Collection

Nürnberger Gesetze

Die Gesellschaft wollte mich als Juden, ich hatte den Urteilsspruch anzunehmen; ein Rückzug in die Subjektivität, aus der heraus ich hätte vielleicht sagen können, ich „fühlte“ mich nicht als Jude, wäre belangloses, privates Spiel gewesen.

Jean Améry, Mein Judentum


Die Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung wurde von den Nationalsozialisten in den ersten Jahren der Diktatur staatlich verankert: Per Gesetz wurden Juden zu Staatsangehörigen zweiter Klasse degradiert und schrittweise aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen.

Wesentlich für alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen, die zu Entrechtung und Enteignung und schließlich zur Ermordung führten, waren die sogenannten Nürnberger Gesetze, die am 15. September 1935 auf dem Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden. Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verbot die Ehe sowie außereheliche Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden, das „Reichsbürgergesetz“ bestimmte, dass zukünftig zwischen „Reichsbürgern“ und „Staatangehörigen“ unterschieden werden sollte. Nur „Reichsbürger“ hatten alle Bürgerrechte, konnten wählen und öffentliche Ämter bekleiden, während „Staatsbürgern“ politische Rechte abgesprochen wurden. „Reichsbürger“ konnte aber nur sein, wer „deutschen und artverwandten Blutes" war.

Unabhängig davon, ob ihre Abstammung oder Religionszugehörigkeit für sie eine Rolle gespielt hatte, wurden die Betroffenen nun durch das Gesetz als Juden bzw. „Mischlinge“ ersten oder zweiten Grades definiert.

Schon nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 hatte es eine erste Auswanderungswelle jüdischer Deutscher gegeben. Die Nürnberger Gesetze mit den Durchführungsverordnungen und Ausführungsbestimmungen zogen eine zweite nach sich: Zahlreiche Berufsverbote und die Eingriffe in die Privatsphäre machten die Fortsetzung eines selbstbestimmten Lebens in Deutschland unmöglich. Eine dritte, größte Auswanderungswelle erfolgte nach den gewaltsamen Ausschreitungen im November 1938. 

In der Folge der Nürnberger Gesetze bürgerten sich in Gesetzeskommentaren wie auch im allgemeinen Sprachgebrauch Begrifflichkeiten wie „Volljude“ oder „Halbjude“ ein, die bis in den gegenwärtigen Sprachgebrauch nachwirken.

Weiterführende Literatur:
Benz, Wolfgang (Hg.): Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart. Band 4: Ereignisse, Dekrete, Kontroversen. Berlin u.a.: De Gruyter Saur 2011
Essner, Cornelia: Die „Nürnberger Gesetze“ oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933–1945. Paderborn: Schöningh 2002