Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

Gesetztesblatt: Stadttheater Freiburg
Beschluss des Theaterausschusses bezüglich der Beschäftigung jüdischer Mitarbeiter am Stadttheater Freiburg, 20. April 1933
Stadtarchiv Freiburg, Signatur C4 V 17-4

Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

Bereits wenige Wochen nach dem Machtantritt Hitlers wurde am 7. April 1933 das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" verabschiedet. Danach konnten Beamte, die sich in oppositionellen Parteien politisch betätigt hatten oder diesen nahe standen, entlassen werden. Vor allem aber richtete sich das Gesetz gegen jüdische Staatsdiener: In §3 hieß es, dass Beamte „nichtarischer Abstammung" in den Ruhestand versetzt werden sollten.

In den folgenden Wochen wurde der betroffene Personenkreis ausgeweitet. Auch die familiären Hintergründe von Angestellten im Öffentlichen Dienst, darunter das Personal von staatlichen Theatern, Orchestern und Hochschulen, wurden untersucht. Arnold Schönberg etwa wurde als Lehrer für Komposition an der Preußischen Akademie der Künste in Berlin entlassen. Der Maler Max Beckmann verlor seine Professur an der Frankfurter Städelschule. Zahlreichen Orchestermusikern, Schauspielern, Opernsängern und anderen Künstlern oder Kunst Unterrichtenden widerfuhr das gleiche. Vielen von ihnen  entschlossen sich daraufhin, ins Exil zu gehen.

Das Gesetz traf aufgrund der Ausnahmeregelung für Frontkämpfer des Ersten Weltkriegs zwar zunächst weniger Personen als beabsichtigt: 1933 verloren etwa 2000 Beamte und 700 Hochschullehrer ihren Arbeitsplatz. In vorauseilendem Gehorsam wurden aber vielfach auch im privatwirtschaftlichen Kunstbetrieb jüdische Mitarbeiter entlassen. Ihre Nachfolger profitierten damit unmittelbar von der diskriminierenden Personalpolitik der Nationalsozialisten und ihrer Mitläufer.

Die Gründung der „Reichskulturkammer“ im November 1933 und die Zwangsmitgliedschaft in einer der Unterorganisationen kamen für viele freischaffende Künstler zudem einem Berufsverbot gleich, denn die Aufnahme konnte auch verweigert werden. Im Juli 1933 wurde als Selbsthilfeorganisation für entlassene Künstler der „Kulturbund Deutscher Juden“ gegründet. Durch Spenden finanziert wurden bis 1941 zahlreiche Kulturveranstaltungen für ein ausschließlich jüdisches Publikum angeboten. Viele der Künstler, die in Deutschland geblieben und im Kulturbund gearbeitet hatte, wurden deportiert und ermordet.

Weiterführende Literatur:
Benz, Wolfgang (Hg.): Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart. Band 4: Ereignisse, Dekrete, Kontroversen. Berlin u.a.: De Gruyter Saur 2011
Longerich, Peter: Politik der Vernichtung: eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung. München: Piper 1998
Barkai, Avraham: Vom Boykott zur „Entjudung“: der wirtschaftliche Existenzkampf der Juden im Dritten Reich. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag 1988