Emma Kann: Entlassungsschein (1940)

Emma Kann: Internierungsschein
Emma Kann: Entlassungsschreiben, Juni 1940, kommentiert von Janiv
Deutsches Exilarchiv 1933-1945 der Deutschen Nationalbibliothek, Nachlass Emma Kann EB 91/053

Emma Kann: Entlassungsschein (1940)

Junges Museum

Dies ist ein Entlassungsschein des Internierungslagers, in dem Emma Kann gefangen war. Emma Kann ist eine Lyrikerin aus Frankfurt, die ab 1933 im Exil lebte und in England studierte. 1936 wollte sie ihre Mutter in Frankfurt besuchen, doch an der deutsch- niederländischen Grenze inhaftierte man sie wegen eines ungültigen Passes. 1940 erhielt sie dann diesen Entlassungsschein. Anscheinend musste eine ehemalige Inhaftierte so einen Entlassungsschein immer bei sich tragen, als eine Art Pass, denn er sieht sehr abgenutzt aus. Er musste offensichtlich in eine Jackentasche passen, denn das Papier wurde gefaltet.

Wenn ich diesen Entlassungsschein aus dem Camp de Gurs sehe, wird mir ganz schwer ums Herz, denn Camp de Gurs ist ein Internierungslager an der Westseite der Pyrenäen, in dem es keine Hygiene-Vorschriften gab und in dem man in kleinen Baracken, zusammengedrängt mit vielen anderen Menschen, leben musste. Es ist bewegend, ein Stück Papier zu sehen, mit dem man einem Menschen seine Freiheit zurück gab. Es ist nur ein Stück Papier, doch es bewegte so viel.

Jetzt spüre ich, was Freiheit bedeutet, wie wenig, aber gleichzeitig wie viel es ist. Es muss eine so schreckliche Zeit gewesen sein, in der man nur wegen politischer Meinungsverschiedenheiten einer Frau alle ihre Rechte entzog. Emma Kann ging dann ins Exil, sie blieb bis 1942 in Frankreich, dann floh sie über Casablanca nach Havanna und wurde dort Englischlehrerin. Von 1945 bis 1981 widmete sie sich aktiv dem Gedichteschreiben. Anfang der 80er Jahre kam sie zurück nach Deutschland und versöhnte sich wieder mit der deutschen Sprache.

Janiv

 

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